Altgeräteentsorgung
Entsorgung von Altgeräten nach dem
Elektrogesetz
Das Elektrogesetz
bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und
Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wiederverwendung,
die stoffliche Verwertung und andere Formen der Verwertung solcher
Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren sowie
den Eintrag von Schadstoffen aus Elektro- und Elektronikgeräten
in Abfälle zu verringern.
Das Elektrogesetz gilt für
Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die folgenden
Kategorien fallen, sofern sie nicht Teil eines anderen Gerätes
sind, das nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fällt:
1.
Haushaltsgroßgeräte
2. Haushaltskleingeräte
3.
Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
4.
Geräte der Unterhaltungselektronik
5. Beleuchtungskörper
6.
Elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester
industrieller Großwerkzeuge
7. Spielzeug sowie Sport- und
Freizeitgeräte
8. Medizinprodukte mit Ausnahme implantierter
und infektiöser Produkte
9. Überwachungs- und
Kontrollinstrumente
10. Automatische Ausgabegeräte.
11.Glühlampen
und Leuchten in Haushaltungen.
Mit
diesem Symbol gekennzeichnete Altgeräte dürfen nicht über
den normalen Hausmüll entsorgt werden. Diese Elektro- und
Elektronikaltgeräte können Sie seit dem 24. März 2006
kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Standort
und Öffnungszeiten der Sammelstellen teilt Ihnen Ihre Gemeinde-
oder Stadtverwaltung mit.
















